- a)
Definition:
35Das Hauptnetz ist der Teil des Grundschleppnetzes, welcher sich vor dem Steert befindet.
- b)
36Ein Siebnetz/Trichternetz ist ein Stück Netzwerk, dessen maximale Maschenöffnung 70 mm beträgt.
- c)
37Das Siebnetz/Trichternetz wird im Innern des Hauptnetzes vor dem Steert angebracht.
38Die gestreckte Länge des Siebnetzes darf nicht mehr als 1 m aus der Fluchtöffnung herausragen.
39Das Siebnetz/Trichternetz ist an der Innenseite des Fanggerätes befestigt, so dass Organismen nur durch dieses Siebnetz/Trichternetz in den Steert gelangen können.
- d)
40Das Siebnetz/Trichternetz mündet in einer Fluchtöffnung, die entweder an der Ober- oder Unterseite des Hauptnetzes angebracht ist.
41Die (Flucht-)Öffnung des Siebnetzes/Trichternetzes muss frei sein.
42Der Abstand der Fluchtöffnung zum Steertanfang beträgt höchstens 100 Maschen.
43Die Breite der Fluchtöffnung (in Querrichtung des Fanggerätes) umfasst mindestens jeweils 15 Maschen des Hauptnetzes.
- e)
44Es dürfen gleichzeitig höchstens zwei Siebnetzteile verwendet werden, sofern sie an der oberen beziehungsweise an der unteren Hälfte des Grundschleppnetzes angebracht sind und sich an keiner Stelle überlappen.